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Briefwahl

Bitte beachten Sie:
Ein Versand der Briefwahlunterlagen vor dem 13. Mai 2024 ist nicht möglich, da uns erst zu diesem Zeitpunkt alle Stimmzettel vorliegen.

Wahlberechtigte, die am Wahltag ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben.

Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Ausgabe der Unterlagen ist erst möglich, wenn alle Stimmzettel vorliegen (voraussichtlich ab 13. Mai) und das Wählerverzeichnis erstellt ist.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich bei der Stadt Heidenheim beantragt werden. Als Schriftform gelten: Telefax, E-Mail, Brief, QR-Code etc. Bitte beachten Sie, eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Bei der Antragstellung muss der Familienname, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben werden.

Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihre Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse) ist auch diese bei der Antragstellung anzugeben. In diesem Fall erhalten Sie eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift versandt.

Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf deren Rückseite besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Sollten Sie die schriftliche Beantragung mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wählen beachten Sie bitte, dass im Falle eines Versandes der Brief ausreichend frankiert sein muss. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit das Schriftstück in die Briefkästen am Rathaus bzw. der Ortschaftsverwaltungen einzuwerfen.

Ebenfalls bietet die Stadt Heidenheim für ihre Bürger die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dazu benötigen Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Service steht voraussichtlich ab Anfang Mai zur Verfügung.

Die einfachste und schnellste Art der Beantragung ist jedoch über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Scannen Sie diesen mittels einer App ein, geben Sie Ihre Geburtsdaten und eine eventuell abweichende Versandanschrift ein und schon ist der Briefwahlantrag gestellt.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz